Anmeldung
Jeder ausländische Unternehmer, der in Deutschland vorübergehend Bauleistungen ausführen möchte, ist dazu verpflichtet, vor dem Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Antrag an die zuständige Zollbehörde zu richten. Der Unternehmer gibt dabei folgende Informationen an:
- Namen, Vornamen und Geburtsdaten der nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmer
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Beschäftigung
- Ort der Beschäftigung, sowie bei Bauleistungen – die Baustelle
- Familienname, Vorname, Geburtsdatum und deutsche Anschrift des für den Kontakt mit den Kontrollorganen Verantwortlichen (z.B. Bauleiter, Meister, Betriebsleiter)
- Branche, in die der Arbeitnehmer entsendet wird und in der er Dienstleistungen zu erbringen hat.
Die Anmeldungen können direkt bei der zuständigen Zollbehörde oder elektronisch über die Webseite des BFD West eingereicht werden. Der Auftraggeber muss außerdem über Urkunden verfügen, die bestätigen, dass er die Mindestlohn-Vorschriften sowie andere gesetzliche Regelungen einhält.
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