Polen

Anträge in Polen vor Vertragsbeginn im Ausland

Der Entscheidung der polnischen Baufirma, Dienstleistungen im Ausland zu erbringen, sollte eine Analyse der damit verbundenen Formalitäten vorausgehen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, sich mit den Anforderungen eines Landes der Europäischen Union und insbesondere mit den administrativen Schritten in Polen vertraut zu machen.

Arbeitnehmer von in Polen ansässigen Unternehmen können von ihrem Arbeitgeber in die Form einer nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs übertragenen Befugnisübertragung oder einer Delegation (Delegation), die im Hoheitsgebiet eines anderen Landes tätig ist, überwiesen werden Zweck der Bestimmung eines vorübergehenden Arbeitsorts außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers.

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Auf der Registerkarte jedes Landes teilen wir wichtige Informationen für Unternehmen mit, die Baudienstleistungen im Ausland erbringen oder planen. Die vorgestellten Themen werden in Gesprächen mit den Partnern der KFE Holding Sp. z o.o. Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Website, bevor Sie im Ausland tätig sind, und folgen Sie den Aktualisierungen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen die Bedeutung der eingereichten Einträge oder Dokumente erläutert.

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