Luxemburg

Abteilung in Luxemburg - wo soll ich anfangen?

Luxemburg ist trotz seiner geringen Größe im Hinblick auf Migration eines der am häufigsten gewählten Länder in Europa.

Viele ausländische Bauunternehmen haben sich, ermutigt durch die rasante Entwicklung Luxemburgs, dafür entschieden, Bauaufträge umzusetzen und ihre Mitarbeiter in diesem Land zu delegieren.

Das Gesetz über die wirtschaftliche Tätigkeit vom 28. Dezember 1988 bildet die Rechtsgrundlage für die Entsendung von Arbeitnehmern in das Großherzogtum Luxemburg. Sie sollten es lesen, bevor Sie sich entscheiden, zu delegieren.

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Auf der Registerkarte jedes Landes teilen wir wichtige Informationen für Unternehmen mit, die Baudienstleistungen im Ausland erbringen oder planen. Die vorgestellten Themen werden in Gesprächen mit den Partnern der KFE Holding Sp. z o.o. Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Website, bevor Sie im Ausland tätig sind, und folgen Sie den Aktualisierungen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen die Bedeutung der eingereichten Einträge oder Dokumente erläutert.

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