Attestation CEE
Den ersten Schritt, den ein Arbeitgeber vor der Entsendung von Arbeitnehmern nach Luxemburg vornehmen sollte, ist es, die so genannte EU-Bescheinigung (fr. Attestation CEE) zu erhalten. Dieses Dokument stellt sicher, dass der Anzeigende für die Erbringung der Leistungen in seinem Heimatland ordnungsgemäß zugelassen ist. Die Bescheinigung sollte von der jeweiligen örtlich zuständigen Berufsvertretung des Herkunftsmitgliedstaats ausgestellt werden. Die Attestation CEE ist in Polen gebührenpflichtig und kostet 50 PLN. Die Subunternehmer sollten folgende Dokumente beifügen, um die Bescheinigung zu erhalten u.a. sind dies: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses, Kopie des Arbeitszeugnisses, Kopie der Berufsqualifikationen. Dieses Dokument ist für die Erledigung der weiteren Anmeldungen in luxemburgischen Ämtern zwingend erforderlich.
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