Mindestlöhne
Genau wie in Belgien, Frankreich und Deutschland, muss man auch in Luxemburg die hier geltenden Mindestlöhne beachten. Diese Pflicht entsteht aus der EU-Richtlinie Nummer 96/71/WE über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, die den entsendeten Arbeitnehmern Mindestlöhne zusichert. Aufgrund der luxemburgischen Regelungen gelten die Vorschriften für Mindestlöhne sowohl für inländische als auch für ausländische Arbeitnehmer. Die Lohnsätze sind abhängig vom Alter und der Qualifikation des Arbeitnehmers. Ab dem 1.Oktober 2012 beträgt der Mindestlohn für einen erwachsenen, qualifizierten Arbeitnehmer 10,6735 € pro Stunde.