Luxemburg

Mindestlöhne

Genau wie in Belgien, Frankreich und Deutschland, muss man auch in Luxemburg die hier geltenden Mindestlöhne beachten. Diese Pflicht entsteht aus der EU-Richtlinie Nummer 96/71/WE über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, die den entsendeten Arbeitnehmern Mindestlöhne zusichert. Aufgrund der luxemburgischen Regelungen gelten die Vorschriften für Mindestlöhne sowohl für inländische als auch für ausländische Arbeitnehmer. Die Lohnsätze sind abhängig vom Alter und der Qualifikation des Arbeitnehmers. Ab dem 1.Oktober 2012 beträgt der Mindestlohn für einen erwachsenen, qualifizierten Arbeitnehmer 10,6735 € pro Stunde.

Auf der Registerkarte jedes Landes teilen wir wichtige Informationen für Unternehmen mit, die Baudienstleistungen im Ausland erbringen oder planen. Die vorgestellten Themen werden in Gesprächen mit den Partnern der KFE Holding Sp. z o.o. Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Website, bevor Sie im Ausland tätig sind, und folgen Sie den Aktualisierungen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen die Bedeutung der eingereichten Einträge oder Dokumente erläutert.

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