Certificat Préalable
Erhält ein Subunternehmer eine Attestation CEE, so sollte er eine Bescheinigung über die vorherige Anmeldung zwecks Ausführung vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungen (fr. Certificat de Déclaration Préalable) auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg erhalten. Um dieses zu erfüllen, sollte er hierzu einen gesonderten Antrag stellen. Diesem Antrag sollte die Attestation CEE beigefügt sein und eine Gebühr in Höhe von 24€ entrichtet werden. Das Certificat de Déclaration Préalable muss vor Aufnahme der Arbeiten vorliegen.
Es ist weiterhin zu beachten, dass diese Genehmigung keine unbefristete Berechtigung zur Ausführung von Dienstleistungen auf dem Gebiet Luxemburgs ermöglicht. Sie berechtigt lediglich zur Ausführung von vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungen. Darüber hinaus ermächtigt diese Genehmigung lediglich zur Ausführung von Tätigkeiten, die in diesem Dokument deutlich angegeben wurden.