Aufenthalt
Arbeiter, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und sich in Deutschland aufhalten, sind dazu verpflichtet, bestimmte Formalitäten einzuhalten.
Personen, die beabsichtigen, längere Zeit in Deutschland zu leben, sind dazu verpflichtet, sich beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb von sieben Tagen ab dem Einzugstag erfolgen (in manchen Bundesländern innerhalb von 2 Wochen). Grundsätzlich ist die Anmeldung in Deutschland kostenlos, in manchen Städten können jedoch kleinere Gebühren erhoben werden. Für die Anmeldung ist es günstig, mit einem zuvor ausgefüllten Formular zur Behörde zu gehen. Das Formular kann beim Einwohnermeldeamt bezogen, oder von der Website des Einwohnermeldeamtes herunterladen werden. Man muss sich durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen. Man verlangt grundsätzlich nicht von den Arbeitern, dass sie einen Beweis über den Bezug einer Wohnung (z. B. Mietvertrag) vorlegen. Die Person, die sich anmeldet, gibt lediglich das Datum des Einzugs an. Bürger der EU müssen sich, je nach Bundesland, innerhalb von sieben oder 14 Tagen anmelden.
Eine Anmeldung innerhalb von sieben Tagen gilt für:
Baden-Württemberg
Bayern
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen-Anhalt
Thüringen
In fünf deutschen Bundesländern sollte man die Anmeldeformalitäten innerhalb von zwei Wochen erledigen
Berlin
Brandenburg
Bremen
Schleswig-Holstein
Sachsen
Jede Person, unabhängig vom Ziel des Aufenthalts, ist dazu verpflichtet, sich anzumelden. Das gilt auch für die nach Deutschland zur Arbeit entsendeten Arbeitskräfte.