Deutschland

Aufenthalt

Arbeiter, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und sich in Deutschland aufhalten, sind dazu verpflichtet, bestimmte Formalitäten einzuhalten.

Personen, die beabsichtigen, längere Zeit in Deutschland zu leben, sind dazu verpflichtet, sich beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb von sieben Tagen ab dem Einzugstag erfolgen (in manchen Bundesländern innerhalb von 2 Wochen). Grundsätzlich ist die Anmeldung in Deutschland kostenlos, in manchen Städten können jedoch kleinere Gebühren erhoben werden. Für die Anmeldung ist es günstig, mit einem zuvor ausgefüllten Formular zur Behörde zu gehen. Das Formular kann beim Einwohnermeldeamt bezogen, oder von der Website des Einwohnermeldeamtes herunterladen werden. Man muss sich durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen. Man verlangt grundsätzlich nicht von den Arbeitern, dass sie einen Beweis über den Bezug einer Wohnung (z. B. Mietvertrag) vorlegen. Die Person, die sich anmeldet, gibt lediglich das Datum des Einzugs an. Bürger der EU müssen sich, je nach Bundesland, innerhalb von sieben oder 14 Tagen anmelden.

Eine Anmeldung innerhalb von sieben Tagen gilt für:

Baden-Württemberg

Bayern

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Saarland

Sachsen-Anhalt

Thüringen

In fünf deutschen Bundesländern sollte man die Anmeldeformalitäten innerhalb von zwei Wochen erledigen

Berlin

Brandenburg

Bremen

Schleswig-Holstein

Sachsen

Jede Person, unabhängig vom Ziel des Aufenthalts, ist dazu verpflichtet, sich anzumelden. Das gilt auch für die nach Deutschland zur Arbeit entsendeten Arbeitskräfte.

Auf der Registerkarte jedes Landes teilen wir wichtige Informationen für Unternehmen mit, die Baudienstleistungen im Ausland erbringen oder planen. Die vorgestellten Themen werden in Gesprächen mit den Partnern der KFE Holding Sp. z o.o. Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Website, bevor Sie im Ausland tätig sind, und folgen Sie den Aktualisierungen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen die Bedeutung der eingereichten Einträge oder Dokumente erläutert.

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