Deutschland

HWK

Das deutsche Recht sieht gesonderte Vorschriften vor, wenn es um handwerkliche Berufe geht. Daher muss ein Unternehmer, bevor er in Deutschland Aufträge durchführt, die folgenden Bestimmungen beachten:

Für die vorübergehende grenzüberschreitende Ausübung zulassungspflichtiger handwerklicher Berufe aus der Handwerksordnung, muss er im Vorfeld des Einsatzes bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer die vorübergehende und grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen angeben. Für die Ausübung handwerklicher und handwerksähnlicher Berufe innerhalb der Handwerksordnung mit gewerblicher Niederlassung in Deutschland muss ein Unternehmer bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer die Eintragung in das Handwerksverzeichnis beantragen.

Auf der Registerkarte jedes Landes teilen wir wichtige Informationen für Unternehmen mit, die Baudienstleistungen im Ausland erbringen oder planen. Die vorgestellten Themen werden in Gesprächen mit den Partnern der KFE Holding Sp. z o.o. Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Website, bevor Sie im Ausland tätig sind, und folgen Sie den Aktualisierungen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen die Bedeutung der eingereichten Einträge oder Dokumente erläutert.

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