MEA
Erhält der Subunternehmer eine Bescheinigung einer vorherigen Anmeldung zwecks Ausführung vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungen, so sollte er anschließend weitere Schritte einleiten. Er ist dazu verpflichtet, eine Genehmigung zur Entsendung von Arbeitnehmern vor Aufnahme der Arbeiten zu beantragen – die MEA (fr. Communication de Détachement de Salaires, CDS). In dieser Bescheinigung werden die Namen der Arbeitnehmer eingetragen, die entsendet werden.
Falls die Dienstleistungen in Luxemburg über einen längeren Zeitraum vorgenommen werden, können wir die dafür zuständige Behörde informieren. Dann reicht es aus, wenn ein Subunternehmer dem Amt eine Zusammenfassung aushändigt. Im Wege der Vereinbarung kann die Frist für die Antragstellung dann in jedem Quartal oder in der Jahresmitte verlängert werden.
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