A1/E101
Das E101-Formular wurde durch die A1-Bescheinigung ersetzt.
Das Rentenversicherungssystem für Lohnarbeitnehmer, die auf eigene Rechnung arbeiten, wurde durch das Inkrafttreten der neuen Regelungen vom 1.Mai 2010 verändert. Es ist wichtig, notwendige Schritten zu unternehmen, um die soziale Lage von Arbeitnehmern, die nach Belgien entsendet werden zu beachten.
Für den eigenen entsendeten Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen, um eine Fortführung des Sozialversicherungsschutzes zu gewährleisten. Dieses Dokument ersetzt das E101-Formular, das früher galt. Allerdings sind E101-Formulare, die vor dem 1. Mai 2010 ausgestellt wurden, weiterhin gültig, allerdings unter der Bedingung, dass der Zeitraum – für den sie ausgestellt wurden – noch nicht abgeschlossen ist.
Eine A1-Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer die entsprechenden Beiträge für die Sozialversicherung im eigenem Land abgeführt hat, und dass er gemäß geltenden Rechts versichert ist. In diesem Falle muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeträge im Zielland leisten.
Die A1-Bescheinigung ist für einen Zeitraum von 24 Monate gültig und jedes Jahr zu aktualisieren (wohingegen das E101-Formular für einen Zeitraum von 12 Monate ausgestellt wurde).