KomFort logo x mark Batieu Plus logo

KomFort ist jetzt Batieu Plus – ein neuer Name und ein aufgefrischtes Erscheinungsbild, aber die gleichen Leistungen, die Sie kennen und schätzen.

Unser Engagement für Qualität und Zuverlässigkeit bleibt unverändert – wir heben uns einfach auf die nächste Stufe! Willkommen bei Batieu Plus – dasselbe Team, derselbe Professionalismus, jetzt im neuen Markenauftritt.

Zu Batieu Plus gehen
EU

Richtlinie 96/71/EG

DIE WICHTIGSTEN BEDINGUNGEN DER RICHTLINIE 96/71/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 16.DEZEMBER 1996 

WAS BESAGT DIE RICHTLINIE?

Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Sie sind auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft erlassenen Rechtsakte. Richtlinien sind also allgemeine Regelungen, die von den Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist in staatliches Recht umzusetzen sind; sie sind hinsichtlich des Zieles verbindlich, überlassen den Mitgliedstaaten jedoch die Wahl der Form und der Mittel, die zu deren Ausführung nötig sind.

ZIEL

Ein Ziel der Richtlinien ist es, Grundlösungen für klar definierte Schutzvorschriften festzulegen, die in einem Land in das die Arbeitnehmer entsendet wurden, gültig sind. Solche Richtlinien sollten bei den Leistungen des Arbeitgebers berücksichtigt werden, aber ohne Rücksicht auf die Dauer der Entsendung des Arbeitnehmers.

GEGENSTAND

Richtlinie 96/71/EG betrifft diejenigen Unternehmen, die ihre Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausführen und eine Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen anwenden.

DIE WICHTIGSTEN BEDINGUNGEN DER RICHTLINIE 

Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, dass egal welches Gesetz in Bezug auf das Arbeitsverhältnis gilt, das Unternehmen den Arbeitnehmern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen garantieren muss, die in dem Land der Entsendung gültig sind. Dies ist insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne und Urlaube anzuwenden.

Arbeitgeber können aber günstige Beschäftigungsbedingungen anwenden, als die, die im entsendenden Land verbindlich sind.

Auf der Registerkarte jedes Landes teilen wir wichtige Informationen für Unternehmen mit, die Baudienstleistungen im Ausland erbringen oder planen. Die vorgestellten Themen werden in Gesprächen mit den Partnern der KFE Holding Sp. z o.o. Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Website, bevor Sie im Ausland tätig sind, und folgen Sie den Aktualisierungen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen die Bedeutung der eingereichten Einträge oder Dokumente erläutert.

komfort de