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EU

Koordinierung der Sozialversicherungssysteme innerhalb der EU

In Bezug auf die Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen in der EU ist es besonders wichtig, die Sozialversicherung für die Reisenden zu gewährleisten. Zu diesem Zwecke wurden Vorschriften festgelegt, die die Sozialversicherungssysteme für die einzelnen Mitgliedsstaaten koordinieren.

Diese Bestimmungen sind in den internationalen Abkommen (abgeschlossen zwischen den Ländern) und Rechtshandlungen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, wie der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Europäischen Rates, der Verordnung des Europäischen Parlaments (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments, und der Verordnung (EG) 987/2009 enthalten. Die letzten beiden Dokumente sind am 1.Mai 2010 in Kraft getreten, und haben wichtige Reformen ermöglicht (Siehe auch: A1/E101). Andere Bestimmungen können nur in begrenztem Umfang angewendet werden.

All diese Regeln beruhen auf vier grundlegenden Prinzipien:

1) dem Gleichheitsgrundsatz bei der Anwendung der Vorschriften der Sozialversicherungssysteme (Diskriminierungsverbot),

2) dem Prinzip der Einheitlichkeit der geltenden Rechtsvorschriften (die versicherte Person kann nicht durch eine Versicherung zur gleichen Zeit in mehreren Ländern versichert werden, aber sie muss mindestens in einem von ihnen versichert sein),

3) dem Prinzip der Aufrechterhaltung der erworbenen Rechte und dem Erwerbsprozess, (Die Leistungen der Sozialversicherungssysteme, die in einem Mitgliedstaat erworben wurden, gehen im Falle eines Wechsels des Wohnsitzes nicht verloren.)

4) dem Prinzip der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten (die Versicherungszeiten der anderen EU-Mitgliedsstaten müssen berücksichtigt werden).

An der Koordinierung sind nicht nur die EU-Mitgliedsstaaten beteiligt (Österreich, Belgien, Bulgarien Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich), sondern auch die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Liechtenstein, Norwegen, Island) und die Schweiz.

Auf der Registerkarte jedes Landes teilen wir wichtige Informationen für Unternehmen mit, die Baudienstleistungen im Ausland erbringen oder planen. Die vorgestellten Themen werden in Gesprächen mit den Partnern der KFE Holding Sp. z o.o. Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Website, bevor Sie im Ausland tätig sind, und folgen Sie den Aktualisierungen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen die Bedeutung der eingereichten Einträge oder Dokumente erläutert.

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