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KomFort ist jetzt Batieu Plus – ein neuer Name und ein aufgefrischtes Erscheinungsbild, aber die gleichen Leistungen, die Sie kennen und schätzen.

Unser Engagement für Qualität und Zuverlässigkeit bleibt unverändert – wir heben uns einfach auf die nächste Stufe! Willkommen bei Batieu Plus – dasselbe Team, derselbe Professionalismus, jetzt im neuen Markenauftritt.

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EU

Krankenversicherung

In den Ländern, die von der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme erfasst werden, ist es möglich eine Europäische Krankenversicherungskarte auszustellen. Die EKVK ist eine kostenlos erhältliche Karte (deren Muster für alle Ländern gleich ist), mit der eine Person einen Anspruch auf medizinisch erforderliche staatliche Gesundheitsdienstleistungen während ihres vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder, sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhält.

Aufgrund der EKVK werden die Arbeitnehmer unter denselben Bedingungen behandelt wie die Versicherten des betreffenden Landes. Wird also in einem Land eine kostenlose medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt, so kann eine Person, die sich bei einer Einrichtung des Gesundheitswesens (dies muss nicht in jeder Einrichtung zwingende gelten) mit dieser EKVK anmeldet, sich kostenlos ärztlich behandeln lassen.

Die Kosten solcher Leistungen werden durch den NFZ (Nationaler Gesundheitsfonds) zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Rechtslage unmöglich ist, kostenlose Leistungen zu erhalten. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen eine Person ins Ausland fährt, um sich dort Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Für die in Polen versicherten Personen, stellt der NFZ (Nationaler Gesundheitsfonds) die Europäische Krankenversicherungskarten aus. Grundlage für die Erteilung solcher Karten für die ins Ausland entsendeten Mitarbeitern ist ein Dokument, das die geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die A1-Bescheinigung betrifft.

Auf der Registerkarte jedes Landes teilen wir wichtige Informationen für Unternehmen mit, die Baudienstleistungen im Ausland erbringen oder planen. Die vorgestellten Themen werden in Gesprächen mit den Partnern der KFE Holding Sp. z o.o. Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Website, bevor Sie im Ausland tätig sind, und folgen Sie den Aktualisierungen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsmitarbeiter, der Ihnen die Bedeutung der eingereichten Einträge oder Dokumente erläutert.

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