Krankenversicherung
In den Ländern, die von der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme erfasst werden, ist es möglich eine Europäische Krankenversicherungskarte auszustellen. Die EKVK ist eine kostenlos erhältliche Karte (deren Muster für alle Ländern gleich ist), mit der eine Person einen Anspruch auf medizinisch erforderliche staatliche Gesundheitsdienstleistungen während ihres vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder, sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhält.
Aufgrund der EKVK werden die Arbeitnehmer unter denselben Bedingungen behandelt wie die Versicherten des betreffenden Landes. Wird also in einem Land eine kostenlose medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt, so kann eine Person, die sich bei einer Einrichtung des Gesundheitswesens (dies muss nicht in jeder Einrichtung zwingende gelten) mit dieser EKVK anmeldet, sich kostenlos ärztlich behandeln lassen.
Die Kosten solcher Leistungen werden durch den NFZ (Nationaler Gesundheitsfonds) zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Rechtslage unmöglich ist, kostenlose Leistungen zu erhalten. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen eine Person ins Ausland fährt, um sich dort Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Für die in Polen versicherten Personen, stellt der NFZ (Nationaler Gesundheitsfonds) die Europäische Krankenversicherungskarten aus. Grundlage für die Erteilung solcher Karten für die ins Ausland entsendeten Mitarbeitern ist ein Dokument, das die geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die A1-Bescheinigung betrifft.
Deutsch
English
Français
Nederlands
Polski