Die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer aus einem anderen Land, zum Beispiel: aus Polen, Portugal oder Spanien sichert eine zuverlässig ausgeführte Arbeit zu güngstigen Preisen. Wegen verstärkten Kontrollen auf den Baustellen, wird jedoch nur eine legale Zusammenarbeit einen erfolgreichen Abschluss der Investition ermöglichen. Deshalb erhöht Komfort zur Zeit ihre Standars hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Exports von Bauleistungen in der EU.
Eine Firma, die von Dienstleistungen des ausländischen Subunternehmers profitiert, ist zur Erledigung der Verwaltungsformalitäten, die die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung eines Teams aus einem anderen Land bestätigen, verpflichtet. Dank dessen kann man rechtliche Konsenquenzen während eventuellen Kontrollen vermeiden. Die Kontrollen werden wegen zunehmenden Fällen von Ausbeutung der Arbeiter aus Osteuropa sowie eines Preisnachlasses, die zur Erhöhung des unlauteren Wettbewerbs führen, durchgeführt.
Wenn auf der Baustelle eine Kontrolle erscheint….
Alle Subunternehmer, die mit KomFort zusammenarbeiten, handeln legal. Als eine Bestätigung gelten hier erfordeliche und mit dem EU-Recht sowie Ortrecht übereinstimmenden Unterlagen hinsichtlich des Exports von Dienstleistungen. Während einer Kontrolle auf einer Baustelle wird in erster Linie Dokumentation geprüft u.a.:
- Vertrag zwischen einem Subunternehmer und einem Vertragspartner
- Arbeitszeit von Beschäftigten
- Anmeldung der Entsendung
- Einhaltung der Mindestlohnbedingungen vom Arbeitgeber (Subunternehmer), gemäß den auf der Baustelle geltenden Bestimmungen.
Fehlende Unterlagen können sowohl zum Auferlegen von hohen Geldstrafen durch die Behörden als auch zur Erschwerung der reibungslosen Durchführung des Vertrags führen. Daher bemüht sich KomFort darum, damit die Kontroller keine Vorbehalte hinsichtlich der Legalität der von dem Subunternehmer geführten Arbeiten haben.
KomFort unterstützt die Unternehmen bei den Kontrollen und übt eine Aufsicht über die Dokumentation aus, die zum Ziel das Vermeiden von Rechtverletzungen hat. Das Standardverfahren umfasst das Sammeln aller Kopien von Dokumenten von Subunternehmern und anschließend:
- Zugang der ausländischen Vetragspartner zur Dokumentationau partage des documents avec les entrepreneurs étrangers
- Weiterleiten der Dokumenten den Kontrollern per E-mail (wenn ein elektronicher Kontakt mit einer Behörde möglich ist).
Unterstützung bei dem rechtlichen Abschluss von internationalen Verträgen
Immer mehr EU-Länder, darunter Frankreich, Deutschland oder Belgien, versuchen mithilfe von angemessenen Behörden alle Straftaten im Zusammenhang mit der geheimen oder unregistrierten Arbeit zu entdecken und führen Untersuchungen über die illegale Beschäftigung von Arbeitskräften. Die Zusammenarbeit mit der Outsourcing-Firma, wie Komfort, beseitigt alle Sorgen der Unternehmer, die die legale Zusammenarbeit mit einem ausländischen Team aufnehmen möchten.
Komfort vermittelt seit Jahren bei dem Abschluss von internationalen Subunternehmerverträgen in der Baubranche. Wir haben eine notwendige Erfahrung und Experten, die sich ausgezeichnet in den geltenden Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern und dem Export von Dienstleistungen auskennen. Dank dessen sichern wir nicht nur Erwerbung von einem zuverlässigen und geprüften (auch in Bezug auf die Rechtmäßigkeit) Subunternehmer aus einem anderen Land, sondern auch unterstützen wir bei der Erledigung von rechtlichen und administrativen Fragen.