Mehrwertsteuer
Die legale Ausführung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg erfordert vom Unternehmen einer Registrierung der MwSt.-Nummer in Finanzamt.
Polnische Firmen, genau wie Firmen aus anderen Ländern der Europäischen Union, die ihre Dienstleistungen auf dem luxemburgischen Markt verrichten, sind dazu verpflichtet, eine luxemburgische Mehrwertsteuer-Nummer zu beantragen. Dieser Nummer berechtigt sie zur Ausstellung von MwSt.-Rechnungen und verpflichtet sie zur Zahlung der MwSt. in Luxemburg.
Die Höhe der Mehrwertsteuer in Luxemburg beträgt 17%.
HINWEIS: Der Bezug der luxemburgischen MwSt.-Nummer bedeutet nicht, dass die Firma die Körperschaftssteuer in Luxemburg zahlen muss. Die Körperschaftssteuer muss nicht bei Firmen entrichtet werden, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben, da die Firmen in ihren jeweiligen Heimatländern bereits eine Körperschaftssteuer entrichten. Die Körperschaftssteuer muss außerdem nicht von Firmen entrichtet werden, die ihre Dienstleistungen nur gelegentlich anbieten.
Deutsch
English
Français
Nederlands
Polski